Informationen für KASSENPATIENTEN | Terminvergabe für Psychotherapie

Kassenabrechnung ist bei mir leider nicht möglich.

Heilpraktiker für Psychotherapie sind nicht ins kassenärztliche System eingebunden, können somit nicht abrechnen und stellen daher ihre Leistung in Rechnung. 

Gerne unterstütze ich Sie und stelle Ihnen nachfolgend einige Informationen zusammen, die für Sie hilfreich und nützlich sein können auf der Suche nach einem Therapieplatz übers kassenärztliche System.

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet verschiedene Services zum Thema Terminvergabe für Kassenpatienten, allgemeine Informationen finden Sie unter:

https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/fuer_patienten/Terminservice/tss_patienteninfo_psychotherapie.pdf

Zur direkten Terminvergabe gelangen Sie über nachfolgenden Link:

https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/terminservice

116117 – Unter dieser Nummer erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Terminservicestellen: Das leisten sie

Terminvermittlung mit und ohne Überweisung

Keine Termine bei Wunsch-Ärzten oder Wunsch-Therapeuten

Fristen für die Terminvermittlung:

Die Terminservicestellen haben bis zu eine Woche Zeit, einen Termin innerhalb von vier Wochen – für psychotherapeutische Akutbehandlungen innerhalb von zwei Wochen – zu vermitteln.

Sollten die TSS den Versicherten in der vorgegebenen Frist keinen Termin bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten anbieten können, müssen sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus vermitteln.


Weitereführende Informationen finden Sie hier: Patientenrechtegesetz und das zusätzliche Infoblatt beide Links führen zur Homepage des BMG (Bundesgesundheitsministerium).

Auch den Link zum Ratgeber für Patientenrechte -  des BMJV (Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz) könnte für Sie interessant sein.